Geht es nach der Ampel-Koalition, können bald schon Jugendliche von 14 Jahren an alle zwölf Monate ihr (rechtliches) Geschlecht wechseln. Von Männlein zu Weiblein und wieder zurück? Von Frau zu Mann? Oder gleich besser zu „divers“? – All das soll künftig durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt möglich sein. Und für Jugendliche nach Ansicht von Kritikern sogar, wenn es hart auf hart kommt, gegen den Willen ihrer Eltern. So jedenfalls haben es Sozialdemokraten, Grüne und FDP vereinbart. Gegen den Protest von Medizinern, Biologen und Kirchenvertretern. Dass das rot-grün-gelbe „Selbstbestimmungsgesetz“ ausgerechnet dem katholischen Jugendverband BDKJ nicht weit genug geht, spricht Bände.
„Zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz“
In einer aktuellen Pressemitteilung begrüßt der Bund der Deutschen Katholischen Jugend das geplante Gesetz, das die Handschrift der Grünen trägt, als „Meilenstein für die Rechte von queeren Personen und die Gleichstellung der Geschlechter in ihrer Vielfalt“. Als Dachverband der katholischen Kinder- und Jugendverbände setze sich der BDKJ „schon lange in Kirche und Gesellschaft für eine Gleichstellung aller Geschlechter“ ein. „Daher unterstützt der BDKJ-Hauptausschuss die Pläne der Bundesregierung, das diskriminierende Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen.“
Dass es mehr als zwei Geschlechter gebe oder das Geschlecht generell nur ein soziales Konstrukt sei, ist in der aufgeheizten Debatte über Vielfalt, Gender und vermeintliche Diskriminierung sexueller Minderheiten ein häufig gehörtes Argument. Befürworter begründen so ihre Forderungen nach beliebigem Wechsel des Geschlechts oder Anerkennung „nicht-binärer“ Identitäten. Allein: Es ist Unsinn. Jeder Mensch ist in seinen Keimzellen stets eindeutig männlich oder weiblich. Sogar dann, wenn er im Fall von Intersexualität aufgrund seiner äußerlichen Merkmale nicht eindeutig als Mann oder Frau identifiziert werden kann.
Geschlechter, die nicht existieren
Jene Intersexualität wird politisch und medial nicht selten mit Transsexualität vermengt. Tatsächlich ist sie klar von ihr zu trennen. Transsexualität liegt vor, wenn ein Mann sich als Frau identifiziert oder umgekehrt. Oder mit angeblich weiteren Geschlechtern, die gar nicht existieren. Weit weniger als ein Prozent der Bevölkerung ist Schätzungen zufolge transsexuell veranlagt. Den BDKJ, der nach eigenen Angaben die Interessen von rund 660.000 Jugendlichen in 17 katholischen Verbänden vertritt, ficht das nicht an. Er hält an seiner Unterstützung des Selbstbestimmungsgesetzes fest. Zumindest grundsätzlich. Denn tatsächlich geht ihm das Gesetz nicht weit genug.
Man sehe noch Handlungsbedarf, heißt es in der Pressemitteilung. Dem BDKJ geht gegen den Strich, dass Kinder unter 14 nach dem Entwurf der Ampel-Koalition ihr Geschlecht nicht eigenständig ändern können. Dies sollen nur die Eltern oder Sorgeberechtigten tun können. „Wir sind überzeugt, dass Kinder und Jugendliche unabhängig ihres Alters für sich selbst einstehen und ihre Identität erkennen und vertreten können“, meint BDKJ-Chef Gregor Podschun. Altersgrenzen seien willkürlich gesetzt. „Das Recht auf Selbstbestimmung gilt nicht erst mit 14 oder 18 Jahren, sondern für alle Menschen gleichermaßen und somit auch für alle Kinder und Jugendlichen.“
Wer das geplante Gesetz kritisch sieht, dem wirft Podschun nicht nur „Stimmungsmache“ vor. Vielmehr handle es sich um „menschenfeindliche Äußerungen“ von rechts und aus „einigen katholischen Kreisen“. „Leider beobachten wir, dass die gesellschaftliche Stimmung in Bezug auf das geplante Gesetz gezielt von trans*feindlichen Positionen und rechten Stimmen beeinflusst wird, die Unbehagen und Ängste schüren sowie Fehlinformationen verbreiten“, sagt der Brandenburger. „Dieser Stimmungsmache und Queerfeindlichkeit stellen wir uns konsequent entgegen.“
Biologische Fakten
Von welchen angeblichen Fehlinformationen er spricht, sagt der BDKJ-Vorsitzende nicht. Der Beschluss des Hauptausschusses erwähnt lediglich als Beispiel, dass das Selbstbestimmungsgesetz nichts mit medizinischen Eingriffen zu tun habe, sondern „lediglich den Personenstand regeln“ solle. Das ist auf dem Papier richtig. Da dies aber nur als Beispiel genannt wird, bleibt zu vermuten, dass der BDKJ womöglich selbst die Nennung grundlegender biologischer Fakten als „Fehlinformation“ zu inkriminieren versucht. Dass es die propagierte Geschlechtervielfalt nämlich nicht gibt. Sondern nur Mann und Frau. Nichts anderes. Und nichts dazwischen.
Thomas Wolf