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Im Blickpunkt

Nur eine „extrem kleine Minderheit“

Gibt es deutlich weniger Inter- und Transsexuelle, als Politik und Lobbyisten der Öffentlichkeit weismachen wollen? – Scharfe Kritik an dem von der Ampel-Koalition geplanten Selbstbestimmungsgesetz

Die Existenz eines sogenannten Dritten Geschlechts ist umstritten. Gender-Aktivisten und ihre Unterstützer in Politik und Medien zweifeln nicht an der Existenz von „Bigendern“, „Pangendern“ oder „genderfluiden“ Menschen. Für sie gibt es nicht nur Männer und Frauen. Sondern je nach Sichtweise unzählige vermeintliche Geschlechter. Facebook etwa ermöglicht seinen Nutzern in Deutschland seit 2014 die Auswahl aus rund 60 „Geschlechtern“. Für Biologen freilich sieht die Sache ganz anders aus. Sie definieren das Geschlecht über die Keimzellen des Individuums, die stets eindeutig männlich oder weiblich sind. Demnach gibt es nur Männer und Frauen. Echter Hermaphroditismus, bei dem der Organismus sowohl männliche als auch weibliche Keimzellen produzieren kann, ist extrem selten.

Als „transphob“ attackiert

Wer diese biologischen Fakten nennt, läuft mittlerweile Gefahr, als „transphob“ attackiert zu werden. Harry-Potter-Autorin Joanne Rowling etwa deutete nur an, dass „Menschen, die menstruieren“ früher anders genannt wurde. Frauen nämlich. Das aber brachte ihr einen heftigen Shitstorm im Internet ein. Und es sollte nicht der letzte gewesen sein. Im realen Leben wiederum droht dann schon mal der Gang vors Gericht. Als besonders verpönt gilt es, einen Transsexuellen so anzusprechen, wie es seinem biologischen Geschlecht entspricht. Als AfD-Frau Beatrix von Storch den Grünen-Abgeordneten Markus Ganserer als Mann bezeichnete, tobte der Bundestag. „Menschenverachtend“ sei das. Ganserer fühlt sich als Frau und firmiert im Parlament unter dem Vornamen Tessa.

Markus „Tessa“ Ganserer sitzt seit 2021 für die Grünen im Bundestag. (Foto: Michael Lucan/CC BY-SA 3.0 DE via Wikimedia Commons)

Seit dem 1. Januar 1981 ist es Transsexuellen in der Bundesrepublik möglich, ihren Geschlechtseintrag ihrer gefühlten Identität anzupassen. Eine operative Angleichung der Geschlechtsmerkmale kann mit der Änderung einhergehen. Das ist seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2011 aber nicht mehr zwingend. Bei Markus „Tessa“ Ganserer ist es übrigens nicht erfolgt. Rechtlich (und nicht nur biologisch) ist er damit weiterhin ein Mann. 2019 sagte Ganserer, er werde sich nicht vor einen Richter stellen, um sich intimste Fragen zu frühkindlichen Erlebnissen und sexuellen Präferenzen gefallen lassen, „damit er für diesen Staat entscheiden kann, dass ich die Frau bin, die ich schon immer war“.

Mit einem Tabu belegt

Immer wieder berichten Medien von Transsexuellen, die sich nach ihrer geschlechtsangleichenden Operation unwohl fühlen. Die ihren Schritt bereuen. Die ihren Körper wieder ihrem biologischen Geschlecht anpassen wollen. Verlässliche Zahlen findet man kaum, denn nach wie vor ist das Thema oft mit einem Tabu belegt. Marc Dominik ist einer jener Transsexuellen, die ihre Operation heute bereuen. „Es war ein Fehler, eine Frau zu werden!“, sagte der 36-Jährige der BILD-Zeitung, der acht Jahre lang unter dem Namen Janine in Sachsen-Anhalt lebte. Seine Transidentität könnte auf kindliche Traumata zurückgehen. „Ich hatte immer das Gefühl, dass sich meine Mutter nicht für mich interessierte; mein Vater wiederum war alkoholkrank.“

Durch das geplante Selbstbestimmungsgesetz könnte sich die Zahl der Transsexuellen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen, bald erhöhen. Der Entwurf der Ampel-Koalition sieht vor, dass eine Änderung künftig durch eine bloße Willensbekundung gegenüber dem Standesamt möglich ist. Wirksam werden soll dies nach einer dreimonatigen Bedenkzeit. Bisher verlangt das Personenstandsrecht ein ärztliches Attest zur Bestätigung, dass beim Antragsteller eine schwerwiegende Störung der Geschlechtsidentität vorliegt. Auch schreibt das Transsexuellengesetz eine Prüfung vor, dass „mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen“ ist, dass sich das Gefühl der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird.

Aktivisten fordern 2018 bei einer Kundgebung vor dem Kanzleramt in Berlin den „selbstbestimmten Geschlechtseintrag“. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition greift diese Forderung auf. (Foto: C.Suthorn/CC-BY-SA-4.0 via commons.wikimedia.org)

Nach einem umstrittenen Eckpunktepapier des Bundesregierung zur gesetzlichen Neuregelung soll auch dies künftig nicht mehr nötig sein. Die Änderung des Geschlechtseintrags könnte bald schon einmal im Jahr möglich sein. Und zwar nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche ab 14 Jahren. Die Protest-Bewegung „Demo für alle“ sieht das als größte Gefahr des Gesetzes. „Durch die Möglichkeit, seinen Geschlechtseintrag ohne jegliche Hürden ändern zu lassen, werden Jugendliche dazu verführt, den Weg der Geschlechtsumwandlung noch weiter zu gehen – inklusive Pubertätsblocker, Hormone und Operationen“, kritisiert Hedwig von Beverfoerde, Sprecherin der Organisation.

Transgender-Trend bei Mädchen

Das Selbstbestimmungsgesetz ermögliche es Kindern ab 14 Jahren, ihren Geschlechtseintrag „notfalls mit Hilfe von Familiengerichten gegen den Willen ihrer Eltern“ zu ändern, heißt es im aktuellen Positionspapier von „Demo für alle“. „Die amtliche Bestätigung des Wunschgeschlechts gefährdet Kinder, die mitten in der Pubertät mit ihrem Geschlecht hadern und auf medizinische Maßnahmen zur Geschlechtsanpassung drängen.“ In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Kinder, die sich als Transgender outen, sprunghaft angestiegen. Das neue Gesetz könnte „den vor allem unter Mädchen grassierenden Transgender-Trend weiter anheizen“.

Thomas Wolf

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