Gleichbehandlung ist eine zentrale Maxime des aktuellen gesellschaftlichen und politischen Diskurses. Dahinter steht die Annahme, dass jeder Mensch gleich viel wert ist. Dass niemand aufgrund seiner Religion oder Herkunft, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung, seines Alters, seiner Behinderung oder seiner familiären Situation schlechter behandelt werden soll. Das ist vollkommen richtig. Darüber muss man nicht diskutieren. Wohl aber darüber, wie die Politik neuerdings gedenkt, die Gleichbehandlung umzusetzen.
Nicht mehr zeitgemäß?
Aktuell machen Pläne der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Schlagzeilen. Ferda Ataman will das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verschärfen. Unter anderem will sie die sogenannte Kirchenklausel streichen. Das unter Schwarz-Rot 2006 eingeführte Gesetz räumt nämlich kirchlichen Arbeitgebern verschiedene Ausnahmeregelungen ein. Sie dürfen beispielsweise ihren Mitarbeitern Vorgaben zur privaten Lebensführung machen. Dies stört Ataman. Solche Vorgaben seien nicht mehr zeitgemäß und stünden EU-Recht entgegen, meint sie.
Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeitern der Kirchen soll es künftig nur noch im engsten Verkündigungsbereich geben. Dabei ist Ataman offenbar entgangen, dass die Kirchen ihr Arbeitsrecht längst liberalisiert haben. In der katholischen Kirche etwa ist die private Lebensführung von Mitarbeitern seit dem vergangenen Jahr kein Hindernis bei Bewerbungen und kein Grund zur Kündigung mehr. Selbst Menschen, die in einer homosexuellen Beziehung leben, sind seither für die Kirche nicht mehr tabu.
Doch damit nicht genug. Ferda Ataman hat generell ein Problem mit der Mehrheitsgesellschaft. Ethnische Deutsche wertet sie als „Kartoffeln“ ab. Islam-Forscher Ahmad Mansour wirft ihr vor, Denkverbote zu befördern. Seyran Ateş, Gründerin der liberalen Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin, kritisiert, Ataman messe mit zweierlei Maß. Von Debatten über den politischen Islam, zu Clan-Kriminalität, Ehrenmord oder Zwangsheirat unter Muslimen wolle sie nichts wissen. Und vor allem: Ataman diskriminiere die Mehrheit. Für die Ampel-Koalition bringt sie damit aber offenbar ideale Voraussetzungen mit, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu leiten.
Politik gegen Deutsche
Die Folgen einer solchen Politik gegen die deutsche Bevölkerungs-Mehrheit kommen jetzt immer deutlicher zum Vorschein. Atamans Pläne machen nämlich längst nicht beim kirchlichen Arbeitsrecht Halt. Sie will es auch deutlich vereinfachen, eine vermeintliche Diskriminierung etwa bei der Wohnungssuche nachzuweisen. Der Nachweis soll einfach wegfallen! Stattdessen würde künftig eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ schon reichen. Es genügte also, bei einer Klage das Gericht glauben zu machen, dass man aufgrund seiner Hautfarbe, seiner Geschlechts-Identität oder seiner Homosexualität die Wohnung nicht bekam.
Das öffnet Tür und Tor für Missbrauch. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, hält Ferda Atamans Pläne sogar für verfassungswidrig. Und das auch gutem Grund. „Normalerweise müssen Sie etwas beweisen, wenn Sie etwas einklagen wollen“, erläutert er im Cicero-Interview. „Wenn Sie mich auf Schadenersatz verklagen wollen, weil ich Ihr Auto kaputt gemacht habe, dann müssen Sie beweisen, dass ich das war. Wenn Sie das aber nur glaubhaft machen müssen, dann reicht es, wenn Sie behaupten, Herr Boehme-Neßler hat mein Auto wahrscheinlich kaputt gemacht. Erstens kann er mich nicht leiden, und zweitens war er ungefähr um die Zeit in der Gegend unterwegs.“
In einem Rechtsstaat könne man nicht einfach Behauptungen aufstellen, sondern man müsse Beweise vorlegen. „Wenn die Forderung von Ferda Ataman umgesetzt würde, wäre das eine starke Gefährdung der Freiheit. Man könnte ganz einfach eine Behauptung aufstellen, um jemanden vor Gericht zu bringen. Wir erleben das ja im Augenblick, wie mit einer unheimlich großen Wirkung in der Öffentlichkeit oder auf Social Media schnell Behauptungen aufgestellt werden. Am Ende stellt sich oft heraus, dass eigentlich kaum was dran war. Diese Beweislastumkehr würde auch den Missbrauch von Diskriminierungsklagen sehr erleichtern.“
Ankläger und Richter
Und dann ist da noch etwas. Ataman fordert auch ein „altruistisches Klagerecht“ für ihre Antidiskriminierungsstelle. Laut Boehme-Neßler bedeutet das, Ataman könnte selbst Klage erheben. „Und das unabhängig davon, ob die Menschen, die – vielleicht – diskriminiert sind, eine Klage wollen oder nicht.“ Ataman und ihre Behörde erhielten damit faktisch die Kompetenz einer Staatsanwaltschaft. Und in Verbindung mit dem geplanten Instrument der verbindlichen Schlichtung würde die Antidiskriminierungsstelle sogar zu einer Art Gericht. Ankläger und Richter in einem also.
Künftig gehen dann Wohnungen stets an Migranten. Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung. Führungspositionen an Frauen oder Homosexuelle. Und kirchliche Kitas dürften sich genötigt fühlen, aus Angst vor einer Klage statt einer christlichen eine muslimische Bewerberin einzustellen. Obwohl das den religiösen Bildungsauftrag einer solchen Einrichtung natürlich ad absurdum führen würde. Und das Ziel, gegen religiöse Diskriminierung vorzugehen, gleich mit. Es wäre nämlich nichts anderes als Diskriminierung derjenigen, die keiner privilegierten Minderheit angehören. Diskriminierung der deutschen Mehrheit. Also vermutlich genau das, was Ferda Ataman vorhat.
Anna Steinkamp